Pressemitteilung BAFA
- 25. August 2017
- Veröffentlicht durch: boelstler
- Kategorie: Allgemein
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WICHTIG
AB dem 01. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer VOR der Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.
Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link, welcher Sie zur Seite der BAFA führt.
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.